Rechtsprechung
   VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6776
VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05 (https://dejure.org/2006,6776)
VK Bund, Entscheidung vom 08.06.2006 - VK 2-114/05 (https://dejure.org/2006,6776)
VK Bund, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - VK 2-114/05 (https://dejure.org/2006,6776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Feststellungsantrag: Feststellungsinteresse (bejaht im Hinblick auf mögliche Schadenersatzansprüche und Präventivwirkung)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Lieferung je eines Tiefsee- und Mittelwasser-Fächerecholots für das Forschungsschiff METEOR - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch die Vergabe durch Private kann dem Vergaberecht unterliegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Vergabe durch Private kann auch unter das Vergaberecht fallen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch die Vergabe durch Private kann dem Vergaberecht unterliegen! (IBR 2006, 1549)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 605
  • VergabeR 2007, 100
  • ZfBR 2007, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 05.09.2002 - 13 Verg 9/02

    "Wesertunnel"; Anwendbarkeit der Nachprüfung gemäß §§ 102 ff. des Gesetzes gegen

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Eine (falsche) Rechtsmittelbelehrung eröffnet keinen Rechtsmittelzug (OLG Celle, Beschluss v. 5. September 2002, 13 Verg 9/02).

    Durch die Verlagerung von "Unterbeschaffungen" bzw. Nachunternehmerleistungen auf den Auftragnehmer der Gesamtleistung kann er weitere Ausschreibungen einzelner Gewerke vermeiden (zur Beschaffung eines Echolots im Rahmen des Neubaus eines Forschungsschiffes: OLG Rostock, Beschluss v. 5. Februar 2003, 17 Verg 14/02; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 5. September 2002, 13 Verg 9/02).

  • EuGH, 15.05.2003 - C-214/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Der Begriff ist nach der Rechtsprechung des EuGH funktionell auszulegen (EuGH, Urteil v. 13.01.2005, Rs. C-84/03; Urteil v. 15.5.2003, Rs. C-214/00).

    Im Sinne der Rechtsprechung des EuGH müssen diese Merkmale kumulativ vorliegen (EuGH, Urteil v. 15.5.2003, Rs. C-214/00).

  • OLG Schleswig, 13.04.2006 - 1 (6) Verg 10/05

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Die Ag ist damit zwar im Außenverhältnis alleiniger Auftraggeber, im Innenverhältnis ist die Beschaffung jedoch der Bundesrepublik Deutschland (bzw. dem Bundesland L als Vertragspartner des Bereederungsvertrages) als öffentlichem Auftraggeber gem. § 98 Nr. 1 GWB zuzurechnen (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss v. 13. April 2006, 1 (6) Verg 10/05: materiell-rechtliche Zurechnung der Vergabe zu dem eigentlichen öffentlichen Auftraggeber).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Ferner fehlt es auch an dem Merkmal der "auf sonstige Weise" überwiegenden Finanzierung der Ag. Eine überwiegende Finanzierung wird beispielsweise für den Fall angenommen, dass ein Unternehmen sowohl Personal als auch Liegenschaften nebst Betriebs- und Geschäftsausstattung unentgeltlich von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt bekommt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30. April 2003, Verg 67/02).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Es ist nicht erforderlich, dass die juristische Person von Anfang zu diesem Zweck gegründet wurde (EuGH, Urteil v. 12. Dezember 2002, Rs. C -470/99; Werner in Byok/Jaeger, 2. Aufl., § 98 Rz. 328).
  • OLG Rostock, 05.02.2003 - 17 Verg 14/02

    Ausschreibungspflicht der Änderung eines bereits abgeschlossenen öffentlichen

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Durch die Verlagerung von "Unterbeschaffungen" bzw. Nachunternehmerleistungen auf den Auftragnehmer der Gesamtleistung kann er weitere Ausschreibungen einzelner Gewerke vermeiden (zur Beschaffung eines Echolots im Rahmen des Neubaus eines Forschungsschiffes: OLG Rostock, Beschluss v. 5. Februar 2003, 17 Verg 14/02; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 5. September 2002, 13 Verg 9/02).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2005 - Verg 37/05

    Unterangebot eines Newcomers

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Sie kommt - von Rechtsverstößen abgesehen - nur in den Fällen einer Ermessensunterschreitung, -überschreitung oder eines Ermessensfehlgebrauchs in Betracht (OLG Düsseldorf, 12. Oktober 2005, Verg 37/05).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-84/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Der Begriff ist nach der Rechtsprechung des EuGH funktionell auszulegen (EuGH, Urteil v. 13.01.2005, Rs. C-84/03; Urteil v. 15.5.2003, Rs. C-214/00).
  • OLG Dresden, 09.03.2004 - 20 U 1544/03

    Auftraggeber; Unterzeichung Angebot; Unterwerfung unter Regelungen der VOL/A;

    Auszug aus VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05
    Die Ag muss sich folglich bei ihrer Vergabeentscheidung an den Verfahrensregeln der VOL/A festhalten lassen (so OLG Dresden, Urteil v. 9. März 2004, 20 U 1544/03).
  • VK Hamburg, 27.09.2021 - 60.29-319/21.009

    Bauauftrag unter EU-Schwellenwert: Planungsauftrag muss nicht ausgeschrieben

    Sowohl der europäische, als auch der deutsche Gesetzgeber verfolgen diesen Zweck bewusst, jedoch nur für einen eng begrenzten und abschließend aufgezählten Bereich von Bauvorhaben der Daseinsvorsorge (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.01.2014, Az.: Verg 11/13; OLG München, Beschluss v. 10.11.2010, Az.: Verg 19/10; BayObLG, Beschluss v. 29.10.2004, Az.: Verg 22/04; VK Brandenburg, Beschluss v. 07.12.2010, Az.: VK 60/10 und Beschluss v. 11.03.2009, Az. VK 7/09 sowie Beschluss v. 13.12.2006, Az.: 1 VK 53/06; 2. VK Bund, Beschluss v. 08.06.2006, Az.: VK 2-114/05).
  • VK Brandenburg, 11.03.2009 - VK 7/09

    Öffentlicher Auftraggeberbegriff

    Die Auflistung von Baumaßnahmen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen in § 98 Nr. 5 GWB ist abschließend (juris PK ­ VergR, § 98 GWB Rn. 170, VK Bund, Beschluss vom 8. Juni 2006 ­ VK 2- 114/05).

    Die Anwendbarkeit des GWB allerdings bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft (vgl. VK Bund, Beschluss vom 8. Juni 2006 ­ VK 2-114/05).

    Die Antragstellerin bezieht sich dabei auf die Entscheidung der 2. VK Bund vom 8. Juni 2006 ­ VK 2-114/05.

  • VK Brandenburg, 07.12.2010 - VK 60/10

    Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber

    Die Auflistung von Baumaßnahmen oder damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen in § 98 Nr. 5 GWB ist abschließend (juris PK - VergR, § 98 GWB Rn. 170, VK Bund, Beschluss vom 8. Juni 2006 - VK 2-114/05).

    Die Anwendbarkeit des GWB allerdings bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft (vgl. VK Bund, Beschluss vom 8. Juni 2006 - VK 2-114/05).

    Zwar hat die 2. VK Bund in ihrer Entscheidung vom 8. Juni 2006 - VK 2-114/05 einen Fall der mittelbaren Stellvertretung angenommen.

  • VK Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 1 VK 37/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsgegner bei Auftragsvergabe durch einen

    Die Vergabe durch die Antragsgegnerin zu 1 unterliegt somit den Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB und damit auch der Nachprüfung nach den §§ 102 ff GWB (VK Bund vom 8.6.2006, VK 2 - 114/05; VK Brandenburg vom 18.6.2007, 1 VK 20/07; ähnlicher Fall OLG Karlsruhe vom 16.11.2012, 15 Verg 9/12).
  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    Für die Rüge schreibt § 107 GWB keine besondere Form vor; grundsätzlich sind daher auch telefonische Rügen ausreichend (OLG Düsseldorf, B. v. 29.03.2006 - Az.: Verg 77/05; 2. VK Bund, B. v. 08.06.2006 - Az.: VK 2-114/05; 1. VK Bund, B. v. 09.02.2005 - Az.: VK 2-03/05; 1. VK Sachsen, B. v. 25.6.2001).
  • VK Bund, 04.05.2012 - VK 2-130/11

    Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Blutzuckermessprodukten

    * Falls eine Konstellation vorliegt, die nach den - aus Sicht des vorrangigen (auch nach Auffassung des Vergabesenats einheitlich und autonom auszulegenden) europäischen Vergaberechts unmaßgeblichen - Regeln des deutschen Zivilrechts als mittelbare Stellvertretung zu qualifizieren ist, so mag der im Rahmen der Dreiecks-Konstellation beauftragte Dienstleister zwar im zivilrechtlichen Au- ßenverhältnis alleiniger "Auftraggeber" sein; im Innenverhältnis ist seine Beschaffungstätigkeit jedoch dem jeweiligen öffentlichem Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB materiell-rechtlich zuzurechnen (so VK-Bund, 08.06.2006, VK2-114/05; OLG Schleswig, 13.04.2006, 1 (6) Verg 10/05).
  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11

    Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen für die

    Da die Ag nicht im Namen der Bg zu 1) aufgetreten ist, käme allenfalls eine mittelbare Stellvertretung der Bg zu 1) durch die Ag in Betracht (s. zur mittelbaren Stellvertretung im Vergaberecht 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 8. Juni 2006, VK 2-114/05 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.01.2009 - 1 Verg 5/08

    Kostengrundentscheidung im Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe

    Im weiteren Verlauf des Nachprüfungsverfahrens argumentierte die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin wolle den Auftrag zwar in eigenem Namen, aber im Interesse und auf Rechnung des Hafeneigentümers und damit eines öffentlichen Auftraggebers vergeben, weshalb nach einer Entscheidung der VK Bund vom 8. Juni 2006 (VK2-114/05) der Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB eröffnet sei.
  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - VK 38/08

    Baukonzession: Wann liegt eine Bauverpflichtung vor?

    Zwar kann im Einzelfall auch ein privates Unternehmen als öffentlicher Auftraggeber dem Vergaberecht unterliegen, wenn es zwar im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung eines anderen Öffentlichen Auftraggebers, des Geschäftsherrn, handelt (vgl. VK Bund, Beschluss vom 08.06.2006, VK 2-114/05; zu den Voraussetzungen der mittelbaren Stellvertretung auch Palandt-Heinrichs, 68. Auflage, Einf v § 164 BGB Rdn. 6).
  • VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21

    Einkaufsgesellschaft ist keine zentrale Beschaffungsstelle!

    Ausweislich einer Entscheidung der VK Bund, Beschluss vom 08.06.2006, VK 2-114/05, genüge bereits eine mittelbare Stellvertretung für öffentliche Auftraggeber, um selbst als öffentlicher Auftraggeber qualifiziert zu werden.
  • VK Südbayern, 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

    "Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

  • VK Baden-Württemberg, 10.07.2012 - 1 VK 17/12

    Wann sind herstellerbezogene Rahmenvereinbarungen zulässig?

  • VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10

    Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist

  • VK Brandenburg, 18.06.2007 - 1 VK 20/07

    Antragsbefugnis

  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 2-12/11

    Kooperationvereinbarung über die Lieferung von Grippeimpfstoffen

  • VK Brandenburg, 18.10.2010 - VK 55/10

    Infrastrukturelle Erschließung/Erweiterung eines Industriestandorts

  • VK Sachsen, 28.02.2007 - 1/SVK/110-06-II

    Grenzen der In-House-Vergabe an 100%-ige kommunale Eigengesellschaft

  • VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06

    Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht